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Mittwoch, 26. Dezember 2007

Neues Reisekosten Recht

Der Bundesrat hat die Neufassung der Lohnsteuer Richtlinien (LStR) 2008 verabschiedet. Diese bringen erhebliche Änderungen im Reisekostenrecht.
  • Eine Auswärtstätigkeit ist vorübergehend, wenn der Arbeitnehmer voraussichtlich an seine regelmäßige Arbeitsstätte zurückkehrt und der andere Ort nicht wie etwa bei einer Versetzung sofort zur neuen regelmäßigen Arbeitsstätte wird. Die alte Auslegung, nach der nach drei Monaten der Tätigkeitsmittelpunkt wechselt entfällt.

  • Übernachtungskosten gelten weiterhin als Reisekosten, allerdings nach neuen Regelungen. Der Aufwand kann in tatsächlicher Höhe für die Übernachtung ohne Frühstück bei Nachweis steuerfrei erstattet oder als Werbungskosten abgezogen werden.

  • Reisenebenkosten kann der Arbeitgeber weiterhin in nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Höhe steuerfrei ersetzen, sofern er die erforderlichen Nachweise als Belege zum Lohnkonto aufbewahrt. Nicht dazu zählen Verwarnungs- und Bußgelder, zusätzlicher Krankenversicherungsschutz oder mittelbare Reisekosten.


Alles in allem einige angenehme Vereinfachungen, wir snd überrascht.

Montag, 8. Oktober 2007

Hallo Steuerzahler

Steuererklärung - der absolute Sumpf für Ottonormalbürger.
Geht Ihnen das auch so, das deutsche Steuersystem ist der blanke Horror und obwohl alle Politiker nach Vereinfachungen schreien wird es doch nur komplizierter, teurer und keiner blickt mehr durch. Selbst Steuerberater, Finanzberater und Unternehmensberater haben Probleme.

Na ja die Steuer Probleme werden wir hier nicht lösen, aber wir können darüber berichten und hoffentlich manchmal auch etwas kritisch und ketzerisch…

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