Montag, 8. Oktober 2007

Unternehmensteuerreform: Ab 2009 Zinsabschlagsteuer beachten

Ab dem 1. Januar 2009 wird erstmalig eine Steuer auf die Bruttoeinnahmen erhoben, die gleich bei den Kapitaleinkünften ansetzt.
Werbungskosten können in diesem Zusammenhang dann nicht mehr angerechnet werden. Veranlagungen sind nur noch in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich.

Ab 2009 haben dann viele private Kapitalanleger wie du und ich im Grunde nichts mehr mit der Steuer auf Ihre Kapitaleinkünfte zu tun, sie zahlen sie einfach nur noch ohne Einfluss darauf zunehmen.

Für den Durschnittsbürger der das umständliche deutsche Steuersystem eh nie verstanden hat zumindest ein Bonus, da er sich nicht mehr strafbar macht.Da die Nettorendite wichtig ist, ist es um so wichtiger nun als Kapitalanleger rechtzeitig die Abgeltungssteuer bei renditeüberlegungen mit einzubeziehen.

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