Mittwoch, 26. Dezember 2007

Neues Reisekosten Recht

Der Bundesrat hat die Neufassung der Lohnsteuer Richtlinien (LStR) 2008 verabschiedet. Diese bringen erhebliche Änderungen im Reisekostenrecht.
  • Eine Auswärtstätigkeit ist vorübergehend, wenn der Arbeitnehmer voraussichtlich an seine regelmäßige Arbeitsstätte zurückkehrt und der andere Ort nicht wie etwa bei einer Versetzung sofort zur neuen regelmäßigen Arbeitsstätte wird. Die alte Auslegung, nach der nach drei Monaten der Tätigkeitsmittelpunkt wechselt entfällt.

  • Übernachtungskosten gelten weiterhin als Reisekosten, allerdings nach neuen Regelungen. Der Aufwand kann in tatsächlicher Höhe für die Übernachtung ohne Frühstück bei Nachweis steuerfrei erstattet oder als Werbungskosten abgezogen werden.

  • Reisenebenkosten kann der Arbeitgeber weiterhin in nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Höhe steuerfrei ersetzen, sofern er die erforderlichen Nachweise als Belege zum Lohnkonto aufbewahrt. Nicht dazu zählen Verwarnungs- und Bußgelder, zusätzlicher Krankenversicherungsschutz oder mittelbare Reisekosten.


Alles in allem einige angenehme Vereinfachungen, wir snd überrascht.

Montag, 15. Oktober 2007

Rückwirkende Anwendung zur Aufteilung von Verlustvorträgen bei Personengesellschaften wahrscheinlich nicht Rechtens

Bisher entschied das bei Fragen zur Feststellung des Verlustvortrags zur Gewerbesteuer nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesell­schaft, dass die Fehlbeträge des Verlustentstehungsjahrs entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel und unter Berücksichtigung von Sonder-Betriebseinnahmen und Sonderausgaben den einzelnen Mitunternehmern zugeordnet werden müssten.
Die Finanzverwaltung hat diese Regelung jedoch nicht angewendet.

Fehlbeträge und Verlustvorträge wurden nur nach dem Gewinnverteilungsschlüssel ohne Berücksichtigung von Sondergewinnen und Sonderverlusten auf die Gesellschafter verteilt.

Diese Verwaltungsauffassung ist nun in § 10a Satz 4 GewStG i.d.F. des JStG 2007 gesetzlich verankert.

Montag, 8. Oktober 2007

Unternehmensteuerreform: Ab 2009 Zinsabschlagsteuer beachten

Ab dem 1. Januar 2009 wird erstmalig eine Steuer auf die Bruttoeinnahmen erhoben, die gleich bei den Kapitaleinkünften ansetzt.
Werbungskosten können in diesem Zusammenhang dann nicht mehr angerechnet werden. Veranlagungen sind nur noch in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich.

Ab 2009 haben dann viele private Kapitalanleger wie du und ich im Grunde nichts mehr mit der Steuer auf Ihre Kapitaleinkünfte zu tun, sie zahlen sie einfach nur noch ohne Einfluss darauf zunehmen.

Für den Durschnittsbürger der das umständliche deutsche Steuersystem eh nie verstanden hat zumindest ein Bonus, da er sich nicht mehr strafbar macht.Da die Nettorendite wichtig ist, ist es um so wichtiger nun als Kapitalanleger rechtzeitig die Abgeltungssteuer bei renditeüberlegungen mit einzubeziehen.

Weitere Steuerblogs:
Steuern
Das kommt mir Spanisch vor
Bogmarks

Hallo Steuerzahler

Steuererklärung - der absolute Sumpf für Ottonormalbürger.
Geht Ihnen das auch so, das deutsche Steuersystem ist der blanke Horror und obwohl alle Politiker nach Vereinfachungen schreien wird es doch nur komplizierter, teurer und keiner blickt mehr durch. Selbst Steuerberater, Finanzberater und Unternehmensberater haben Probleme.

Na ja die Steuer Probleme werden wir hier nicht lösen, aber wir können darüber berichten und hoffentlich manchmal auch etwas kritisch und ketzerisch…

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